Kurzbeschreibung des Begriffs
DIN 18040-3 Behindertenparkplatz bezeichnet die normgerechte Gestaltung und Kennzeichnung von Parkflächen für Menschen mit Behinderungen nach den Vorgaben der Deutschen Industrienorm (DIN).
Diese Norm definiert die Maße, Markierungen und Zugänge, um eine barrierefreie Nutzung in öffentlichen Bereichen sicherzustellen. Sie sorgt dafür, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gleichberechtigten Zugang zu Parkflächen haben.
Ein wichtiger Aspekt ist die Platzierung in der Nähe von barrierefreien Zugängen, um kurze und hindernisfreie Wege zu gewährleisten.
Anzahl und Größe der Behindertenparkplätze
Die Anzahl und Größe der Behindertenparkplätze sind durch landesrechtliche Regelungen und DIN 18040-3 festgelegt.
Behindertenparkplätze müssen eine Mindestbreite von 3,50 Metern und eine Länge von 5,00 Metern haben. Für Fahrzeuge mit Heckausstieg ist eine zusätzliche Bewegungsfläche im hinteren Bereich von 2,50 Metern Tiefe erforderlich.
Diese Maße bieten ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln.
Die Mindestanzahl der erforderlichen Behindertenparkplätze wird oft durch die Landesbauordnung oder spezielle Verordnungen wie die Versammlungsstättenverordnung bestimmt.
Die Norm ermöglicht eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg, um unterschiedliche Fahrzeugtypen und Nutzungsbedürfnisse zu berücksichtigen.
Orientierung und Kennzeichnung
DIN 18040-3 Behindertenparkplätze müssen durch kontrastreiche Bodenmarkierungen und Piktogramme klar erkennbar sein.
Diese Markierungen sollten auch taktil erfassbar sein, um sehbehinderten oder blinden Personen die Orientierung zu erleichtern. Dies bedeutet, dass zusätzlich erhabene Markierungen oder spezielle Bodenbeläge verwendet werden.
Die visuelle Kennzeichnung erfolgt durch das internationale Symbol für Rollstuhlfahrer, ergänzt durch entsprechende Hinweisschilder.
Diese Schilder sollten gut sichtbar und klar lesbar sein, um die Nutzung des Parkplatzes deutlich zu kennzeichnen. Außerdem sollten die Parkplätze in ein übergeordnetes Leitsystem integriert sein.
Zugang und Lage
Nach DIN 18040-3 sollten Behindertenparkplätze sich in der Nähe von barrierefreien Zugängen befinden und frei von Stufen und Schwellen sein.
Dies bedeutet, dass möglicherweise Bordsteine abgesenkt oder Rampen installiert werden müssen. Garagentore und Schrankenanlagen sollten mit automatischen Öffnungsmechanismen ausgestattet sein, die leicht bedienbar sind.
Die Zugangswege und Parkflächen sollten gut beleuchtet sein, um die Sicherheit und Sichtbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen zu gewährleisten.
Dies kann durch den Einsatz von Straßenlaternen oder speziellen Beleuchtungselementen erreicht werden.
Neigung und Oberflächenbeschaffenheit
Die Neigung der Parkplätze darf eine maximale Längsneigung von 3 % und eine Querneigung von 2 % nicht überschreiten.
Bei fehlender Längsneigung darf die Querneigung 2,5 % nicht übersteigen. Eine ebene und rutschfeste Oberfläche ist notwendig, um die Mobilität von Rollstuhl- und Rollatornutzern zu erleichtern.
Geeignete Materialien sind bituminöse und hydraulisch gebundene Oberflächen sowie bestimmte Pflaster- und Plattenbeläge gemäß DIN 18318.
Regelungen zum DIN 18040-3 Behindertenparkplatz für Stellplatzflächen
Behindertenparkplätze müssen ausreichend große Flächen bieten, um das Rangieren mit Rollstühlen oder Rollatoren zu ermöglichen.
Die Mindestbreite beträgt 3,50 Meter und die Mindestlänge 5,00 Meter. Fahrzeuge mit Heckausstieg benötigen eine zusätzliche Bewegungsfläche von mindestens 2,50 Metern Tiefe.
Bei nebeneinanderliegenden Stellplätzen kann eine Überlagerung der Bewegungsflächen sinnvoll sein.
DIN 18040-3 Behindertenparkplatz: Weitere Anforderungen
Behindertenparkplätze sollten witterungsgeschützt sein, um den Ein- und Ausstieg bei schlechtem Wetter zu erleichtern.
Bordsteine müssen abgesenkt oder Rampen installiert sein, um barrierefreie Übergänge zu den angrenzenden Verkehrsflächen zu schaffen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Parkplätze für alle Nutzergruppen, einschließlich Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, leicht zugänglich sind.
Vorgehen bei der Markierung eines DIN 18040-Behindertenparkplatzes
Die genaue Position und Ausrichtung des Behindertenparkplatzes wird zunächst festgelegt.
Die Fläche wird gründlich gereinigt, um eine dauerhafte Haftung der Markierungsfarbe zu gewährleisten. Mithilfe von Schablonen und Markierungsgeräten wird die Grundmarkierung aufgebracht.
Anschließend wird die markierte Fläche ausgefüllt und nachbearbeitet, um eine gleichmäßige und gut sichtbare Markierung zu gewährleisten. Zum Schluss werden die entsprechenden Hinweisschilder in der Nähe des Parkplatzes installiert.
FAQ
Wie teuer ist unerlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz?
Das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz kann mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, was weitere Kosten verursacht.
Wie kann man einen Behindertenparkplatz beantragen?
Einen Behindertenparkplatz beantragt man in der Regel bei der zuständigen kommunalen Behörde oder dem Bürgeramt. Hierfür ist ein Nachweis der Behinderung und die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Wie groß muss ein Behindertenparkplatz sein?
Ein Behindertenparkplatz muss nach Straßenverkehrsordnung (StVO) mindestens 3,50 Meter breit und 5,00 Meter lang sein. Bei Fahrzeugen mit Heckausstieg ist zusätzlich eine Bewegungsfläche von 2,50 Metern Tiefe erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3?
DIN 18040-1 bezieht sich auf die barrierefreie Planung von öffentlichen Gebäuden, während DIN 18040-3 die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen regelt. Beide Normen ergänzen sich, um eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
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